Selbstbestimmungsgesetz: „im übrigen ändert sich nichts“

Der am Donnerstag, 27.4. geleakte(1) Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erzeugt viel Wut in der trans/nb Community. So wie ich das sehe hauptsächlich, weil jenseits des Offenbarungsverbots keine Schutzwirkung des Eintrags erklärt wird.

Zusammengefasst stehen auf den 68 Seiten nur:

  • Alle können ihren Eintrag ändern (und Vornamen, mit Fristen, usw)
  • Anspruch auf die Änderung alter Dokumente
  • Zwang-Outing kostet ggf Bußgeld

Das ist alles. Der Rest sind rechtliche Klarstellungen des Status Quo, also wie er aktuell ist! Keine Neuregelungen, keine Besser- oder Schlechterstellung von Personen durch Änderung des Eintrags oder eine bestimmte der vier Optionen.

Dies ist aus meiner Sicht ebenso genial wie gemein. Gemein, weil die Änderung eben nicht bewirkt, dass andere das eingetragene Geschlecht (ggf straf/bußbewehrt) respektieren müssen. Genial, weil damit auch keine Angriffsfläche geboten wird. (Ja, das ist ein Einknicken vor der anti-trans Lobby. Der gesellschaftlichen Realität der anti-trans-Lobby)

Der große Hammer ist für mich §6 (Wirkungen) und dessen Begründung (S.42ff), in denen explizit drin steht, was vielen gender-binären trans Personen und wohl 100% der cis Personen bisher offenbar nicht klar war:

*Der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ist in der alltäglichen Praxis quasi wirkungslos.*

Wörtlich: In „Lebenssituationen […], in denen das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht weder bisher noch künftig entscheidend ist“. Das gilt bei allen, insbesonders privaten Dingen, Geschäften und Begegnungen, wo aus gesetzgeberischer Sicht der Personenstandseintrag nicht das verpflichtende Kriterium ist. *Selbst wenn es um geschlechtsdifferenzierte Dinge geht!* – wie bei zweigegenderten Räumen, Sport, Medizin, Anrede an der Backtheke.

Bedeutung hat er nur für direkte staatliche Leistungen und Handlungen. Quoten zwecks Gleichstellung, Rente, Wehrdienst, Justizvollzug.

Das ist aus zwei Gründen super krass. Zum einen steht dieses Rechtsverständnis der Bedeutung(slosigkeit) explizit in einer Gesetzesbegründung und ist damit quasi amtlich. Zum anderen gilt das nicht nur für Menschen mit geändertem Eintrag, sondern für alle. Cis, trans, genderdivers, alle.

In der Praxis wird Geschlecht durch die Deutung per Augenschein der Person gegenüber zugeschrieben. Immer. Wer nicht zufällig/absichtlich die Geburtsurkunde dabei hat (wie ich), hat keine Möglichkeit, den Personenstandseintrag nachzuweisen und, wie im Entwurf zwischen den Zeilen formuliert: Es macht erst mal keinen Unterschied.

Wenn die relevante Person gegenüber Deine Ansage nicht respektiert, hast Du keine Handhabe.

Das war bis jetzt so, das wird sich durch das SBGG nicht ändern, das müssen wir Stück für Stück in allen Bereichen durch Aktivismus und Diskussion angehen.

Die drei Seiten zu §6 machen da viele lange überfällige Fässer mit Themen auf.

Willkommen in meiner Enby-Alltags-Wirklichkeit.

Eine vielleicht unbequeme persönliche Meinung: Ein SBGG mit Schutzrechten und Akzeptanzpflichten für Dritte wäre meines Erachtens nicht durch den Bundestag zu bringen. Diese Minimalversion mit dem expliziten „alles andere bleibt wie es ist“ schon. Insofern bin ich froh, wenn bald alle ihren Personenstand und die Vornamen ändern können und hoffe auf sehr viele nicht-binäre Änderungen. Egal ob „divers“ oder Streichung.

(1) https://drop.allegutendinge.jetzt/