Selbstbestimmungsgesetz nutzen: Die Konsequenzen

Eine Übersicht für alle, aber insbsondere für cis Menschen, die sich gar nicht auskennen.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) können alle(1) Menschen ihren amtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern lassen.

Einige Menschen möchten das SBGG vielleicht nutzen, um ihre ungeliebten Vornamen zu ändern. Andere spielen mit dem Gedanken, „einfach so“ ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Rein praktisch ist das wohl möglich.

Aber!

Ich empfehle stark, sich vorher gut mit den Nebenbedingungen und Konsequenzen zu befassen. Einige habe ich im folgenden aufgelistet. Die Liste ist bestimmt nicht vollständig.

Bedenke: Trans, inter und_oder nichtbinäre Menschen nehmen diese Dinge in Kauf, weil dies für sie trotz all dieser Konsequenzen immer noch besser ist, als die alte amtliche Identität weiter auszuhalten.

#0 Die Erklärung, dass der bisherige Geschlechtseintrag nicht der persönlichen Identität entspricht.
Dies muss „versichert“ werden und kommt einem Eid nahe. Klingt ein bisschen banal, aber Ämter verstehen bei sowas keinen Spass. Deshalb wird bei der Erklärung auch eine Prozedur wie beim Kauf eines Hauses abgehalten; mit vorlesen der Erklärung, Nachfrage, ob das alles verstanden wurde und korrekt ist und dann der Unterschrift. Ab Unterschrift ist das dann für mindestens ein Jahr fest, währenddessen die Änderung durch alle Behörden weitergereicht wird.

#1 Mit dem Eintrag müssen auch die Vornamen neu bestimmt werden.
Laut SBGG sollen sie zum neuen Geschlechtseintrag „passen“. Wer zB auf „weiblich“ ändert muss „weibliche“ Vornamen wählen. Selbst für „divers“ und „ohne Eintrag“ sollen die Namen „irgendwie geschlechtsneutral“ sein(2).
Die wenigsten Menschen werden daher bei einem Wechsel ihre Namen behalten können.
Denke dran, dass du mit der Zeit überall unter deinen neuen Namen geführt werden wirst, wo auch nur entfernt Behörden o.ä. beteiligt sind, oder du dich mit Perso o.ä. identifizieren musst (sogar Post, DHL, usw).

#2 Alle Ausweise und Dokumente sind ab sofort ungültig.
Perso, Führerschein, Reisepass, Bankkonten, Bahncard, usw. Alles, was die offizielle Identität enthält. Dein alter Name existiert amtlich nicht mehr und jede Überprüfung kann Probleme erzeugen. Je länger nach der Änderung, desto mehr(3).
Jede Unstimmigkeit zwischen früherer und neuer Identität erzeugt Diskussionen, benötigt Erklärungen, Nachweise, Zeit und Probleme.
Zum Beispiel bei Polizeikontrollen: Die Abfrage deines alten Perso kann fehlschlagen, als ob er gefälscht wäre. Einen (inzwischen) ungültigen Perso zu benutzen ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld.
Dein Deutschland-Ticket, Monatskarte, etc sind personalisiert. Mit neuem Perso müssen die auch geändert werden.
Banken und die Finanzaufsicht verstehen keinen Spass bei den Kontodaten: Geldwäschegesetz. Kontostammdaten und alle Karten müssen daher so schnell wie möglich erneuert werden.
Es kommt immer wieder vor, dass Kassenpersonal den Namen auf der Karte liest und der Ansicht ist, dass diese Karte nicht dir gehören kann – weil ihrer Ansicht nach Name und Aussehen nicht zusammenpassen. Dann brauchst du auf jeden Fall einen gültigen Perso.
Deine Zeugnisse passen auch nicht mehr zum neuen Namen. Falls du sie noch mal brauchst, zum Beispiel für Bewerbungen, solltest du sie umschreiben lassen.

#3 Outing in Job und Firma – und die Rentenversicherung.
Deine Firma überweist Steuern und Beiträge an Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung. Dabei muss der gültige amtliche Name verwendet werden – und der Geschlechtseintrag dient vielfach als Prüfmerkmal. Die Personalabteilung deiner Firma muss deshalb den Namen offiziell ändern.
Weil Firmen häufig nur einen Namen pro Person pflegen können, heisst das in der Regel auch: Neue Mailadresse, usw. Stelle dich auf ein ziemliches Durcheinander in der Übergangszeit ein.
Falls dein alter oder neuer Eintrag „männlich“ war/ist, bekommst du von der Rentenversicherung automatisch eine neue Nummer, die deine Firma auch erfahren muss.

#4 Krankenkasse und Gesundheitssystem.
Als Arbeitnehmer*in musst du deine Kasse über den neuen Namen (und Geschlechtseintrag) informieren, sonst gibt es irgendwann Probleme mit den Beiträgen. Du bekommt eine neue Karte – die wiederum zu deinem Perso passen sollte.
Auf der Karte steht dein neuer Geschlechtseintrag. In Praxen und Kliniken wird der häufig für die Anrede und die Einsortierung auf Stationen verwendet. Praxis- und Labor-EDV nimmt den Eintrag häufig für Referenztabellen, ob Blutwerte okay sind.
Mit einem „X“ für „divers“ oder „ohne Eintrag“ bist du quasi überall Sonderfall.
Mit dem Geschlechtseintrag ändern sich auch die Einladungen zu geschlechtsabhängigen Vorsorgeuntersuchungen. Leistungen, die für dein amtliches Geschlecht „nicht vorgesehen“ sind, must du einzeln einfordern. Trans Personen schlagen sich regelmässig mit dem Medizinischen Dienst und von ihm angeforderten Gutachten herum.

#5 Fahrzeuge und (Grund)Eigentum.
Eigentum an Fahrzeugen („Brief“) oder Wohnung, Haus, Grundstück, etc. hängt an der amtlichen Identität und müssen also alle umgeschrieben werden. Gerade bei Immobilien guckt der Staat wegen Geldwäsche u.ä. besonders gut hin.
Falls du dein Auto offiziell verkaufen möchtest, wird zB ein Autohaus Kfz-Brief und Perso prüfen, ob es tatsächlich dir gehört.

#6 Reisen, Reisepass.
Der neue Reisepass enthält – als so ziemlich einziges amtliches Dokument – deinen neuen Geschlechtseintrag. Dies kann bei der „Sichtkontrolle“ an fremden Grenzen zu Irritationen führen, wenn dein Aussehen für die Amtsperson nicht „passt“. Mögliche Folge: Detaillierte Personenkontrolle und damit unkalkulierbare Wartezeiten an Grenzen oder Flughäfen.
Mit dem alten Pass zu reisen kann gefährlich sein, wenn an der Grenze die Identität elektronisch abgefragt wird. Übrigens auch, wenn innerhalb des Schengenraums der (alte) Perso im Ausland überprüft wird.
Insbesondere trans- und queer-unfreundliche Länder (Russland, Ungarn, Türkei, „naher Osten“) können sehr unangenehm werden, wenn eine Person laut Pass „nach trans aussieht“ oder gar ein „X“ im Pass hat (bei „divers“ oder „ohne Eintrag“).
Mit einem „X“ kannst du einige Länder nicht mehr bereisen. Vor allem die Emirate (Dubai, Katar) und Saudi Arabien verbieten ausdrücklich die Einreise mit „X“. Auch Transit / Umstieg dort ist nicht möglich.
Bei anderen Ländern wie Indonesien, Ägypten, südliches Afrika, etc gibt es bisher keine offizielle Aussagen. Viele Länder sind jedoch auf das „X“ nicht vorbereitet. Wie Grenzübertritte und Kontrollen dort ablaufen ist deshalb offen.

#7 Ehe und Elternschaft.
Falls du verheiratet/verpartnert bist, wird das zuständige Standesamt automatisch informiert. Deine bisherigen Urkunden und Stammbücher sind damit obsolet.
Falls du Kinder hast, passen deine neuen Papiere nicht mehr zu deren Geburtsurkunden. Dies kann u.U. Probleme mit Schulen o.ä. erzeugen. Informiere dich am besten vorher bei trans-erfahrenen Beratungstellen, ob du auch da etwas umschreiben möchtest.

#8 Für Menschen, die nicht trans und_oder nichtbinär sind: Was alles nicht funktioniert.
Auch wenn du amtlichen Geschlechtseintrag, Vornamen und alle Papiere geändert hast, deine Firma informiert, alle Verträge angepasst: Im zwischenmenschlichen Alltag wird sich dadurch praktisch nichts ändern. Die allermeisten Menschen haben ihren amtlichen Geschlechtseintrag noch nie „beweisen“ müssen und könnten das auch gar nicht.
Stattdessen werden wir alle ständig „nach Aussehen“ einsortiert und behandelt.
Von dieser Einschätzung und der Einstellung der Leute auf die du triffst wird abhängen, ob du in geschlechtergetrennten Räumen akzeptiert oder rausgeworfen wirst.
Dein amtlicher Eintrag, deine neuen Namen und auch deine neuen Papiere werden dir im Zweifelsfall nicht helfen.

Solltest du also vorhaben, das SBGG „einfach so“ zu nutzen, ist mein Tipp: Lass es. Du machst dir selbst viel Arbeit; es wird dich Zeit, Geld und Nerven kosten, und wenn du es nicht wirklich ernst meinst, wirst du dich letztlich als ein Mensch outen, der sich das ganze wirklich nicht gut überlegt hat.


(1) Alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, „Blauer“ EU-Karte oder unbefristetem Aufenthaltstitel. Minderjährige ab 14 und Menschen unter Betreuung mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.

(2) Die Praxis ist hier noch nicht ganz klar. Im Gesetz steht dazu nichts genaues, es gibt noch keine Fälle oder Urteile, nur geäusserte Rechtsauffassungen einzelner Verwaltungsstellen, die jedoch keine Weisungskraft haben. Der ausdrückliche Zusammenhang zwischen Eintrag und vermeintlich geschlechtlichem Namen war bisher nicht gegeben, bzw seit dem „Kiran“-Beschluss des BVerfG 2009 quasi aufgehoben. Für nichtbinäre Namen gab und gibt es bisher gar keine Grundlagen.

(3) Der alte Name ist ungültig und damit auch der alte Perso. Eine polizeiliche Abfrage mit dem alten Perso führt zu einem Fehler. Das Standesamt gibt die Änderung automatisch an die Meldebehörde am Wohnort. Die informiert dann das Bundesamt für Steuern, Rentenversicherung, Kraftfahrtbundesamt („Flensburg“), Bundeszentralregister („Führungszeugnis“), usw. Von da aus verbreitet sich die Änderung langsam durch alle Behörden.

Minimaler Anmeldebrief für §2 SBGG

(Stand 2. August 2024)

Viele Standesämter bieten bereits Formulare für die Anmeldung der Erklärung gemäss Selbstbestimmungsgesetz an. In vielen werden Informationen abgefragt, die für die Anmeldung gesetzlich gar nicht notwendig sind, wie zum Beispiel aktueller und_oder Geschlechtseintrag, neue Vornamen, usw.

Teilweise wird die Annahme der Anmeldung verweigert, weil zum Beispiel die neuen Vornamen beanstandet werden. Insbesondere die aktuell noch ungeklärte Frage der Anzahl der Vornamen ist wohl ständiges Thema.

Es wurden auch Anmeldungen verweigert, obwohl das betreffende Amt gar nicht das Geburtsstandesamt ist, also lediglich beglaubigen und weiterleiten muss und gar keine Entscheidungen treffen darf.

Ich habe eine Minimalversion einer Anmeldung erstellt, die ich hier zur freien Verwendung und Veränderung zur Verfügung stelle (CC0).

Es ist leider wahrscheinlich, dass das Amt sich danach meldet und irgendwas weiteres wissen will. Das kann/sollte dann ggf abgebügelt und auf den Termin der Erklärung vertagt werden.

Wer mag kann eine Persokopie beilegen und_oder eine Kopie der letzten Geburtsurkunde, falls nicht im Geburtsstandesamt erklärt wird. Das erleichtert denen die Zuordnung.

Bei Verheirateten oder Lebensverpartnerten sollte Datum und Ort der Ehe-/Partnerschaftsschliessung angegeben werden (ggf Kopie der Urkunde). Spätestens bei der Erklärung wird die offizielle Urkunde gebraucht, weil das Geburtsstandesamt die Änderung auch an das Eheregister weitergibt (das womöglich woanders ist).

Das hab ich auch erst nicht verstanden, ist aber sinnvoll, weil das Amt, das die Ehe/Partnerschaft registriert, ja in Zukunft auch keine veraltete Auskunft (Vornamen!) geben darf. Sonst würden sie ja gegen das Offenbarungsverbot verstossen 🙂

Warum Selbstbestimmung?

Hinweis: Dieser Beitrag wurde geschrieben, kurz nachdem das Bundeskabinett den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) in Richtung Bundestag auf den Weg gebracht hat. Die Diskussionen kochen hoch, warum überhaupt Selbstbestimmung, haben Gutachten nicht doch ihre Berechtigung? Motto: Da kann ja jed*r kommen! Spoiler: Ja, aber tun nur die, die es betrifft.

Warum sind nicht nur Supportgruppen für trans Personen für eine voraussetzungsfreie geschlechtliche Selbstbestimmung, das heisst ohne Gutachten oder Fremdbeurteilung, z.B. beim Personenstandseintrag, sondern auch Fachgesellschaften, Studien, etc?

Vereinzelt plädieren doch auch trans Personen für irgendwelche Begutachtungen, also externe Validierung.

Es sprechen im wesentlichen drei Gründe gegen Begutachtungen

** 1. Sie funktionieren nicht ** Mehrheitsmeinung der psychologischen Fachgesellschaften: Es gibt keine Tests, um die geschlechtliche Identität eines Menschen zu beweisen oder zu widerlegen, einfach weil es keine objektiven Merkmale gibt. Sämtliche solche Gutachten laufen auf zwei Punkte hinaus.

Erstens den Vergleich mit geschlechtlichen Stereotypen. Entweder der begutachtenden Person selbst oder einer wie immer gearteten Liste von dritter Seite (mit der die begutachtende Person quasi die Verantwortung auslagert).

Sprich: Wie gut kann die beantragende Person die gewünschten Genderklischees glaubwürdig „vortanzen“.

Zweitens auf einen Test der Leidensfähigkeit. Wie viel Geld, Zeit, Nerven und Belastung durch Bürokratie und intime Fragen wird die Person für ein positives Gutachten in Kauf nehmen.

Gutachten sind also einerseits sexistisch und beruhen auf Vorurteilen, wie sie „eine richtige Frau“ bzw „ein richtiger Mann“ anzieht, bewegt, spricht, welche Sexualität si*er pflegt, usw. Wir wissen von Nacktbeschau, Fragen nach sexuellen Phantasien und Statements wie „wenn Sie hier kein Herrenhemd anziehen, kriegen Sie kein Gutachten“ (zu einem trans Mann in Jeans und T-Shirt).

Zum anderen sind sie eine Art numerus clausus bzw Begrenzungswerkzeug, mit dem die Zahl an Personenstandswechsel künstlich klein gehalten wird. Absichtlich nach meiner Einschätzung, denn die Dysfunktionalität ist natürlich auch behördlich lange bekannt.

Ach ja: Nichtbinäre Menschen finden seltenst Begutachtende. Erstens gibt es kaum welche, die das Thema nichtbinär überhaupt verstehen, zweitens gibt es keine Stereotypen, die vortanzbar wären.

** 2. Sie benachteiligen und belasten ** Menschen mit wenig Geld, wenig Freizeit (Arbeit, Kinder), wenig sprachlicher Gewandtheit, Problemen im Umgang mit Behörden, fragiler Psyche (zum Beispiel wegen Diskriminierungserfahrungen), falschem Wohnort (keine oder nur schlechte Begutachtende in Reichweite) und so weiter werden bei der Gutachterei erheblich benachteiligt. Gerade trans Personen und insbesondere junge ohne familiäre Unterstützung fallen häufig in mehrere dieser Kategorien. Nicht davon spricht gegen einen Personenstands- oder Vornamenwechsel.

** 3. Sie sind in der Praxis wirkungslos ** Für den Alltag, also die Begegnung mit cis Personen sind die Gutachten belanglos. Die meisten wissen nicht mal, wie ein Personenstandswechsel nach TSG abläuft. Wenn sie eine Person als „vermutlich nicht cis“ wahrnehmen, wird ihre Reaktion nicht von überstandenen Gutachten, Gerichtsentscheidungen oder Personenstandseintragungen beeinflusst. Häufig nicht mal vom vorgezeigten Ausweis – oh, kein Geschlecht eingetragen! – mit einem neuen Vornamen. Entscheidend ist ihr optischer Eindruck und ihre spontane Haltung gegenüber trans Personen.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass insbesondere trans Personen mit einer langen Geschichte von Selbst- und_oder Fremdablehnung, Zweifeln und Leidensweg aus den Gutachten eine immense Bestätigung, Validierung und Genugtuung ziehen. Diese Empfindungen will ich keinesfalls abwerten. Das Problem ist mehr, dass sowohl diese Gefühle, aber auch die Gutachterei auf der Vorstellung einer objektiv feststellbaren Geschlechtsidentität beruhen, die es einfach nicht gibt. Diese Idee erzeugt erst unsere Probleme, schickt uns über willkürliche und unsinnige Hürden, um dann eine völlig unnötige Erleichterung zu erzeugen. All das entfällt mit der Selbstbestimmung einfach.

Für die Selbstbestimmung hingegen sprechen:

** 1. Sie depathologisiert ** Keine Psychiater, keine Tests = Offiziell keine Störung, keine Krankheit, keine Anormalität, sondern einfach die persönliche Erkenntnis, in ein anderes Team zu gehören und entsprechend zu leben. Das machen wir uns ja auch nicht leicht, wegen der zu erwartenden Konsequenzen, also unseren Mitmenschen.

** 2. Sie löst die geschlechtliche Identität endgültig von Körper und Aussehen ** Das Verfassungsgericht hat in mehreren Entscheiden und Bemerkungen erklärt, dass der staatliche Geschlechtseintrag nichts mit Körper oder Aussehen zu tun haben darf, sondern maximal die im Alltag gelebte Rolle abbilden darf – und dass der Staat prinzipiell auch auf den Eintrag ganz verzichten könnte. Da, siehe oben, weder Psychogutachten, noch medizinische Beschau die Identität feststellen können, bleibt die Selbstaussage als einzige Möglichkeit übrig.

** 3. Sie beseitigt offiziell und explizit die Fiktion einer objektiven Geschlechtsidentität ** und
** 4. Sie gibt der Selbstaussage einer Person Priorität ** Das klingt vielleicht etwas esoterisch, ist aber ein riesiger Hammer. Eine Revolution und eine Mega-Aufgabe für uns alle. Der Staat erklärt, dass er nur noch einen frei wählbaren Eintrag hat, der ungefähr so wirkmächtig wie der Religionseintrag ist. Der gilt nur noch für ein paar übrig gebliebene Gesetze, aber ausdrücklich nicht im Alltag. Im nichtstaatlichen Bereich darf nicht nach Geschlecht diskriminiert werden (AGG, GG, etc). Auch nicht wegen trans. Jede Person hat das Recht, gemäss ihrer selbstbestimmten Identität respektiert zu werden; der Staat hält sich aus der Feststellung völlig raus. Wow.

Übersetzt heisst das: Handelt das irgendwie anders untereinander aus, aber respektvoll, fair, ohne Diskriminierung und – meine Lesart – nach Selbstzuordnung der Personen (weil: BVerfG).

Die Mega-Aufgabe ist die Aushandlung, wie wir in Zukunft mit nach Geschlecht aufgeteilten Situationen, Räumen, Veranstaltungen umgehen. Und untereinander generell. Können, wollen, dürfen wir diese dauernde Fremdzuschreibung aufrecht erhalten, von der Backtheke bis zur legendären Frauensauna? Wo ist die Grenze, bis zu der andere uns unsere Identität absprechen dürfen, bzw ihre eigene Ansicht über unsere Ansage stellen dürfen, wenn keine offizielle Feststellung mehr existiert und die auch nie irgendwie objektiv war?

Das wird sehr spannend und auch sehr kontrovers werden. Ist aber dringend notwendig. Ebenso wie die Selbstbestimmung über Registereintrag und Vornamen.

Selbstbestimmungsgesetz: „im übrigen ändert sich nichts“

Der am Donnerstag, 27.4. geleakte(1) Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erzeugt viel Wut in der trans/nb Community. So wie ich das sehe hauptsächlich, weil jenseits des Offenbarungsverbots keine Schutzwirkung des Eintrags erklärt wird.

Zusammengefasst stehen auf den 68 Seiten nur:

  • Alle können ihren Eintrag ändern (und Vornamen, mit Fristen, usw)
  • Anspruch auf die Änderung alter Dokumente
  • Zwang-Outing kostet ggf Bußgeld

Das ist alles. Der Rest sind rechtliche Klarstellungen des Status Quo, also wie er aktuell ist! Keine Neuregelungen, keine Besser- oder Schlechterstellung von Personen durch Änderung des Eintrags oder eine bestimmte der vier Optionen.

Dies ist aus meiner Sicht ebenso genial wie gemein. Gemein, weil die Änderung eben nicht bewirkt, dass andere das eingetragene Geschlecht (ggf straf/bußbewehrt) respektieren müssen. Genial, weil damit auch keine Angriffsfläche geboten wird. (Ja, das ist ein Einknicken vor der anti-trans Lobby. Der gesellschaftlichen Realität der anti-trans-Lobby)

Der große Hammer ist für mich §6 (Wirkungen) und dessen Begründung (S.42ff), in denen explizit drin steht, was vielen gender-binären trans Personen und wohl 100% der cis Personen bisher offenbar nicht klar war:

*Der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ist in der alltäglichen Praxis quasi wirkungslos.*

Wörtlich: In „Lebenssituationen […], in denen das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht weder bisher noch künftig entscheidend ist“. Das gilt bei allen, insbesonders privaten Dingen, Geschäften und Begegnungen, wo aus gesetzgeberischer Sicht der Personenstandseintrag nicht das verpflichtende Kriterium ist. *Selbst wenn es um geschlechtsdifferenzierte Dinge geht!* – wie bei zweigegenderten Räumen, Sport, Medizin, Anrede an der Backtheke.

Bedeutung hat er nur für direkte staatliche Leistungen und Handlungen. Quoten zwecks Gleichstellung, Rente, Wehrdienst, Justizvollzug.

Das ist aus zwei Gründen super krass. Zum einen steht dieses Rechtsverständnis der Bedeutung(slosigkeit) explizit in einer Gesetzesbegründung und ist damit quasi amtlich. Zum anderen gilt das nicht nur für Menschen mit geändertem Eintrag, sondern für alle. Cis, trans, genderdivers, alle.

In der Praxis wird Geschlecht durch die Deutung per Augenschein der Person gegenüber zugeschrieben. Immer. Wer nicht zufällig/absichtlich die Geburtsurkunde dabei hat (wie ich), hat keine Möglichkeit, den Personenstandseintrag nachzuweisen und, wie im Entwurf zwischen den Zeilen formuliert: Es macht erst mal keinen Unterschied.

Wenn die relevante Person gegenüber Deine Ansage nicht respektiert, hast Du keine Handhabe.

Das war bis jetzt so, das wird sich durch das SBGG nicht ändern, das müssen wir Stück für Stück in allen Bereichen durch Aktivismus und Diskussion angehen.

Die drei Seiten zu §6 machen da viele lange überfällige Fässer mit Themen auf.

Willkommen in meiner Enby-Alltags-Wirklichkeit.

Eine vielleicht unbequeme persönliche Meinung: Ein SBGG mit Schutzrechten und Akzeptanzpflichten für Dritte wäre meines Erachtens nicht durch den Bundestag zu bringen. Diese Minimalversion mit dem expliziten „alles andere bleibt wie es ist“ schon. Insofern bin ich froh, wenn bald alle ihren Personenstand und die Vornamen ändern können und hoffe auf sehr viele nicht-binäre Änderungen. Egal ob „divers“ oder Streichung.

(1) https://drop.allegutendinge.jetzt/

Selbstbestimmungsgesetz – Materialsammlung zur Diskussion

Frühjahr 2022. Seit die Ampel-Koalition angekündigt hat, das TSG abzuschaffen und ein Selbstbestimmungsgesetz einzuführen, mobilisiert die Gegenseite mit allerlei Behauptungen, die bestenfalls übertrieben, eigentlich aber reine Phantasie sind (merke: Ja, ich bin voreingenommen ?).

Diese Phantasiebehauptungen schaden trans Personen, ganz unabhängig vom Selbstbestimmunggesetz.

Hier eine Sammlung von Informationen, sachliche, rechtliche, wissenschaftliche, die diese schädlichen Mythen widerlegen. Im Laufe der Diskussion wird die Sammlung erweitert.

Sollte ein Link nicht mehr funktionieren bitte Bescheid geben (jaddy(at)enby-box.de). Ich habe PDF-Versionen der Texte gesichert.

Selbstbestimmungsgesetz

  • Gesetzentwurf GRÜNE 2020 (PDF)
  • Gesetzentwurf FDP 2020 (PDF)
  • „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden? – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit“ (BV Trans) (Link)
  • „Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG)“ (LSVD) (Link)
  • „Trans*feindliche Mythen – Einige Richtigstellungen“ (transinterqueer) (PDF)
  • „Trans*: Hype der Gender-Ideologie und Gefahr für Kinder und Jugendliche?“ (LSVD) (Link)

Basisinfos Trans und Stand der Wissenschaft

  • „Trans* ganz einfach – im Job, in der Familie, auf Klassenfahrten – Praxisnahe Infos für Angehörige, Freund*innen und Fachkräfte“ (BV Trans) (Link)
  • „Die Sache mit dem Geschlecht“ (fluter, Heinz-Jürgen Voß) (Link)
  • „Detransition im Spannungsfeld der öffentlichen Debatte; Berichte von und über Personen, die eine Transition anhalten oder in eine neue Richtung entwickeln, häufen sich. Doch wie viele Menschen wünschen sich tatsächlich eine Detransition? Was sind Gründe dafür? Was bedeuten diese Erzählungen für die Gesundheitsversorgung von trans* Personen?“ (Regenbogenportal) (Link)

Medienbeiträge

  • Lila Podcast: „Trans sein und Feminismus: Hintergrund und Diskussion zum Selbstbestimmungsgesetz – mit Tessa Ganserer, Katja Husen, Hagen Löwenberg und Leah Oswald – Was ist das Selbstbestimmungsgesetz? Warum ist es wichtig und wer will es verhindern? Warum sind manche Feministinnen dagegen – sogenannte TERFs – und wie begegnet man deren Argumenten? Was sind die aktuellen Erkenntnisse aus Biologie & Psychologie?“, (Link)

Zu einzelnen Personen

Rezensionen zu A.Schwarzer

  • „9 Kritikpunkte an Alice Schwarzers gefährlichen und falschen Thesen zu „Transsexualität“ (LSVD) (Link)
  • „Dieses Buch schadet trans* Personen! Alice Schwarzers neues Buch verbreitet Menschenfeindlichkeit!“ (BV Trans) (Link)

Selbstbestimmungsgesetz. Will ich das?

Update: Antworten werden unten angehängt und kommentiert

Auf Twitter äusserte ich die Hoffnung, dass das Selbstbestimmungsgesetz in 2022 endlich Realität wird und bekam darauf folgende DM:

Ein Hoch darauf, dass Frauen dann keine Schutzräume mehr haben, in ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden und der Frauensport zerstört wird? Dass Statistiken in Wissenschaft, Medizin und Kriminalität verfälscht werden? Sicher, dass du das willst?

Meine Antwort

Die Bedenken kenne ich und kann ich nachvollziehen bei jenen, die wenig praktische Erfahrungen mit trans Personen haben (bzw sie als trans Personen (er)kennen). Die Erfahrungen aus Ländern mit einem solchen Selbstbestimmungsgesetz zeigen aber, dass die Befürchtungen in der Praxis unbegründet sind. Also zum Beispiel Dänemark, Schweden, Malta, Irland, Island, Uruguay, Argentinien.

tl;dr ein geänderter Personenstand nützt dir nix, um irgendwo einzudringen oder Unfug zu machen. Brauchst du schlicht nicht, macht höchstens tierisch Aufwand und reichlich Folgeprobleme. Die einzigen Vorteile sind richtiger Name und Anrede und dadurch ein gutes Gefühl (für trans Personen).

Mal im Detail:

Zu allererst ist wichtig, was ein Selbstbestimmungsgesetz, wie 2020 von Grünen und FDP jeweils vorgeschlagen, eigentlich regelt und was nicht: Den standesamtlichen Geschlechtseintrag im Personenstand und optional die Vornamen. Sonst nichts. Keine Privilegien, keine rechtlichen Vorteile, keine Eintrittskarte irgendwo.

In Schutzräumen gilt wie überall Hausrecht, und diejenigen, die es ausüben haben eh schon Erfahrung damit, mit Personen unterschiedlicher Vulnerabilität umzugehen und die verschiedenen Bedürfnisse auszugleichen. Ich kenne trans Personen im betreuten Wohnen, wo das mit etwas gutem Willen gut funktioniert hat, aber auch Personen, die im Krankenhaus mit dem Bett auf dem Gang standen, weil es kein „passendes“ Zimmer gab. Das ist also eher eine Frage der Ausbildung und Möglichkeiten des Personals dort.

Dass es generell zu wenig Schutzräume gibt ist völlig klar. Die Betroffenen gegeneinander auszuspielen, bzw die einen einfach untern Bus zu werfen, ist aber keine Lösung.

Bei privaten Versammlungen, Veranstaltungen und Orten wie Frauencafés etc gilt ebenso Hausrecht, wie in jedem Club, jedem Lokal und jedem Verein. Ob du da mit einem anderen Namen im Ausweis auftauchst ändert in der Praxis nichts daran, ob du rein kommst und drinnen bleiben darfst[1].

Ganz realistisch wird kein Gewalttäter das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen, um in Frauenräume einzudringen. Es lohnt einfach den Aufwand nicht, benötigt viel zu viel Vorarbeit und Folgekosten, um zum Beispiel erstmal Papiere auf einen neuen Namen zu ändern, etc., um dann in der Praxis keinen messbaren Effekt zu haben.

Der offizielle Personenstandseintrag ist im täglichen Leben quasi ohne Belang. Ich sage das als nicht-binäre trans Person mit dem Eintrag „divers“ seit 2019. Ich muss überall darauf hinweisen und habe ausser der Geburtsurkunde keinerlei Nachweis (steht ja nicht im Perso oder so). In der Praxis werde ich in jedem Fall optisch einsortiert und entsprechend unterschiedlich akzeptiert und behandelt. Das wäre mit jedem anderen eingetragenen Personenstand genau das gleiche. Du kannst als trans Person höchstens beschweren, klagen, was weiss ich, aber wenn die Leute nicht wollen, hast du keine Handhabe.

Das heisst, wer in böser Absicht irgendwo eindringen will, braucht keinen neuen Personenstandseintrag, sondern eher optisches Passing und passende Manierismen, Stimme, usw. Das erfordert den immensen Aufwand einer körperlichen Transition. Ich sage dir aus eigener Erfahrung: Das macht kein Mensch „mal eben so“. Wer es auf Gewalt gegen Frauen anlegt, hat dazu – leider – massiv viele andere Gelegenheiten mit minimalem Aufwand (und ohne sich amtlich als Frau eintragen zu lassen; hallo Männlichkeitsbild).

Dieses männliche Selbstbild verhindert auch, dass sich Männer über geänderten Personenstand anderswo Vorteile verschaffen. So mies es klingt, es hängt an der immer noch in den Köpfen existierenden Hierarchie: Männer oben, Frauen darunter – und nicht-binäre Personen generell ausgeblendet. Also welcher cis-männliche Sportler würde sich per Selbstbestimmungsgesetz einen weiblichen Personenstand holen, um dann Preise abzuräumen, nur um dann den Spott seiner männlichen Kollegen zu riskieren, dass „es wohl bei den Männern nicht gereicht hat“? Welcher cis-Mann würde sich einen Posten per „Frauenquote“ holen und dann in der Firma/Amt arbeiten? Machen wir uns nichts vor: Diese hierarchische Denke steckt letztlich dahinter und der soziale Druck regelt.

Statistiken… sind eh problematisch, weil sie in der Regel cis-binär gebaut werden und nicht klar ist, nach was genau sie eigentlich differenzieren wollen. Chromosomen? Körperliche Erscheinung? Amtlicher Personenstand? Selbstverortung? Und zu welchem Mehrwert an Erkenntnis?

Die Frage ist zum Beispiel bei Kriminalstatistiken, welche Taten überhaupt einen Bezug zu bestimmten geschlechtlichen Aspekten haben. Wo ist welches Merkmal entscheidend für Opfer und Täter•innen?

In der Medizin muss eh noch mal anders gearbeitet werden, nämlich nicht pauschal, sondern anhand der für den Fall relevanten Parameter. Geht es um Chromosomen, Organe, Hormone? Ich hab zB das Thema mit der Gesundheitskarte. Da steht ein X für meinen standesamtlichen Personenstand drauf und die Kasse geht nach diesem, nicht nach meinen körperlichen Bedürfnissen. Folge: Ich bekomme keine automatischen Vorsorgeuntersuchungen, obwohl ich eigentlich mehr und andere als früher brauche. Auch wo mein Körper nach der Hormonumstellung jetzt eigentlich anderes tickt ist eine ständig offene Frage[2].

Letztlich ist aber der Fehlerfaktor in Statistiken durch Menschen mit geändertem Personenstand gegenüber der normalen Unschärfe und Fehlern vernachlässigbar, dass wird jede•r Expert•in bestätigen. Sprich: Trans Personen fallen mangels Menge statistisch einfach nicht ins Gewicht[3].

Aktuelle Studien zur Häufigkeit[4] gehen in Richtung 1-3% Menschen, die im weitesten Sinne mit ihrem Zuweisungsgeschlecht Probleme haben. Ein Drittel davon ordnet sich nicht-binär ein. Es ist völlig offen, wie viele davon ihren Eintrag ändern lassen würden, wenn das in D nicht mehr 1500-2000€ kostet und zwei ziemlich invasive, Intimsphäre verletzende Gutachten braucht, die nachweislich gar nichts feststellen können, ausser vielleicht die Fähigkeit, Stereotypen „vortanzen“ zu können.

Fazit: Die Befürchtungen verstehe ich, aber sie sind nach den Erfahrungen aus anderen Ländern unbegründet und eventuelles Missbrauchspotenzial in der Praxis gleich Null. Es gibt potenziellen Missetätern einfach keine Vorteile sondern eher Aufwand und Nachteile. Stattdessen können sie sehr viele andere Gelegenheiten nutzen. Schutzbereiche können mit bereits etablierten Methoden gesichert werden. Und der statistische Faktor fällt in der Masse einfach nicht ins Gewicht.


[1] Tatsächlich haben sehr viele trans Personen erhebliche Ängste, in gegenderte Räume zu gehen. Aslo in Toiletten, Umkleiden, usw.

[2] Ein Arzt meinte, ich hätte Eisenmangel, dabei hatte er nur in die falsche Referenztabelle geguckt. Bei der Covid-Schutzimpfung war unklar, in welche Risiko-Kategorie ich falle. Wären meine Symptome für Herzinfarkt eher typisch männlich oder typisch weiblich?

[3] Die Betreuung von trans Personen leidet massiv unter einem Mangel an qualitativ guten Studien, einfach weil nirgendwo eine solide Anzahl von Teilnehmenden zustande kommt. Hormonumstellung ist guess work, usw

[4] s. die [S3-Leitlinie](https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/138-001.html) „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“


Gegenargumente, die keine sind

Es gab eine Antwort mit einigen Punkten, wo offenbar einiges missverstanden worden war. Hier die Argumente in Zitaten und meine Antworten dazu.

Das Hausrecht soll nirgends mehr gelten. Jeder wird wg. des geplanten Gesetzes mit  einem Bußgeld belegt, wenn er jemanden aufgrund des Geschlechts nicht reinlässt: Frauen-vereine, -stammtische, -umkleiden,  WCs, -quote, Arbeitsplätze etc.

Dazu der Verweis auf die Passagen Ordnungswidrigkeiten der Gesetzentwürfe von FDP und Grünen. Großes Missverständnis. Hier die beiden Wortlaute:

Gesetzentwurf der FDP
Gesetzentwurf der Grünen

Die Ordnungswidrigkeiten beziehen sich ausschliesslich darauf, dass die früheren Namen und Personenstände nicht ohne Zustimmung genannt, also „offenbart“ werden dürfen. Das heisst misgendern, „hiess früher mal soundso“, „war mal …“, etc. könnten dann auf Anzeige mit einem Bussgeld belegt werden. Damit haben Personen eine Handhabe gegen Behörden, Firmen und andere, die sie outen.

Falsch ist außerdem Deine Behauptung, man müsse Hormone und/oder Chirurgie anwenden. Du kannst mit Vollbart, mit Penis und Hoden, ohne irgemdetwas an Dir modifiziert zu haben, zum Standesamt gehen und dein Geschlecht ‚ändern‘. Wegen des Bußgeldes von bis zu 2.500 Euro riskiert niemand mehr eine Nachfrage, was übersetzt bedeutet: Jeder, absolut jeder Mann, kann ungehindert in Schutzbereiche für Frauen. Kann man sehr schön im Ausland sehen, dort geschieht genau das.

Das mit Hormonen habe ich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt. Nein, für die Personenstandsänderung braucht es auch jetzt schon keine körperlichen Modifikationen. Das hat das BVerfG 2011 aus dem TSG ausgeschlossen (BVerfGE v. 11.1.2011 I 224 – 1 BvR 3295/07).

Allerdings ging es da nur um die Zwangs-Sterilisation für eine Personenstandsänderung. Auch nach TSG brauchte es (bis 2011) keine Hormone, sondern „nur“ eine Genital-OP, um zeugungs- bzw gebärunfähig zu sein.

Grund dafür: Das TSG von 1981 wollte damit und mit der Zwangsscheidung um jeden Preis verhindern, dass trans Personen „durch die Hintertür“ eine gleichgeschlechtliche Ehe womöglich mit Kindern haben können. Das hat sich seit der „Ehe für (fast) alle“ 2017 eh erledigt.

Was ich mit der Passage meinte: Um sich als cis Mann o.ä irgendwo einzuschleichen, braucht es keinen Personenstand sondern viel eher physische Verkleidung – und das dürfte schnell auffliegen.

Ein Grüner hat den Grünen bei einem Parteitag vorgeführt, wie der Sprechakt in der Realität funktioniert. Es haben Zeitungen darüber berichtet.

Ja. Hat er. Er hat sich als Frau bezeichnet und mit dieser Begründung auf einen (quotierten) Frauenplatz setzen lassen. In der „Emma“ hat er dazu einen Artikel geschrieben.

Er wurde nicht gewählt. Kurz danach wurde er aus seiner Stellung als Mitarbeiter einer grünen Landtagsabgeordneten gekündigt.

Das Beispiel zeigt eigentlich genau, was ich meine: In der Realität regelt sich das sehr pragmatisch, bzw wie der eine Kommentar sagt: „Aber das Wahlergebnis habe gezeigt, meint sie, dass die Partei gute Schutzmechanismen habe und nicht einfach irgendwelche Männer gewählt würden“.

Natürlich war die Aktion „Scheisse“. Weil sie ein fiktives Problem deklariert, aber ein reales ausblendet, nämlich wie in der Realität mit trans Personen umgegangen wird: Ein geänderter Personenstand nützt dir in der Praxis gar nichts. Weder um irgendwo rein zu kommen, noch um irgendwo gewählt zu werden – und auch nicht, um als reale trans Person respektvoll behandelt zu werden.