Weshalb staatliche „Genderverbote“ (unter anderem) verfassungswidrig sind

„Es begab sich neulich in der kleinen Gemeinde nebenan…“, dass eine (CDU-dominierte) Gruppe innerhalb des Gemeinderats einen Antrag einbrachte, die Verwaltung solle per Richtlinie in Zukunft „auf das so genannte ‚Gendern‘ (z. B. Gendersternchen, Doppelnennungen oder Binnen-I) verzichten und stattdessen die allgemein verständliche und grammatikalisch korrekte deutsche Sprache verwenden“. Sie begründeten das wie folgt:

  1. „Lesbarkeit und Verständlichkeit“. „Gegenderte Sprache“ erschwere das flüssige Lesen und Verstehen und stelle „für Menschen mit Lese- und Sehschwierigkeiten oder nicht-muttersprachliche Bürger eine zusätzliche Barriere dar“
  2. „Sprachästhetik und Klarheit“. Die deutsche Sprache biete mit dem generischen Maskulinum eine bewährte und grammatikalisch korrekte Form, die alle Menschen einschließe.
  3. „Rechtslage und Empfehlungen“. Für den Rat für deutsche Rechtschreibung entsprächen Sonderzeichen wie das Gendersternchen nicht den offiziellen Rechtschreibregeln.
  4. „Neutralität der Verwaltung“. Die Verwaltung solle politisch und ideologisch neutral agieren und da „das Gendern“ gesellschaftlich umstritten sei und neutrale Sprache beibehalten, die alle Bürger anspricht, ohne eine bestimmte Sprachpraxis zu bevorzugen.

Besonders hübsch der Nachsatz. Wörtlich, inklusive Rechtschreibfehlern: „Wir möchten hier klar zum Ausdruck bringen, dass keineswegs das Verwenden der männlichen und weiblichen Form wie bspw. „Bürgerinnen und Bürger“ untersagt werden soll, sondern das Verwenden von Doppelpunkt und Sternchen oder ähnlichen Verunglimpfungen der deutschen Sprache wie bspw. „Büger:innen oder Büger*innen“.“

Um es kurz zu machen: Die „Begründungen“ sind samt und sonders Unfug, sogar wissenschaftlich bzw juristisch widerlegter Unfug. Dazu unten mehr.

Einer der wichtigsten Punkte jedoch ist gerade der Widerspruch im Antrag selbst, der oben Doppelnennungen („Bürgerinnen und Bürger“) verbieten will, im Nachsatz jedoch nicht.

Das Ding ist: Gerade die Doppelnennung verletzt die verfassungsmässigen Rechte jener, die eben weder Bürgerin noch Bürger sind: Nichtbinäre Menschen. Die existieren in Deutschland juristisch seit 2013 (Einführung des offen gelassenen Geschlechtseintrags), ausführlich bestätigt 2017 (Entscheid zur Dritten Option, „divers“) und ins Gesetz geschrieben 2018 (§45b PStG) und 2024 (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG). Bei „Bürger“ könnte sich eine staatliche Stelle noch auf das „generische Maskulin“ rauszureden versuchen (was auch Unfug ist, siehe unten), aber wenn sie explizit nur zwei Geschlechter nennt, ist das eine Diskriminierung nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz: Benachteilung aufgrund des Geschlechts.

Wenn eine staatliche Institution absichtlich und sogar per Richtlinie verfassungsmässige Rechte verletzt, ist das keine Kleinigkeit und lässt sich auch nicht mit „sind ja nur so wenige“ abbügeln. Wenn sie den Konflikt vermeiden wollen, müssen sie entweder auf geschlechtsspezifische Anreden ganz verzichten oder Formulierungen finden, die alle Geschlechter einbeziehen.

Nun, wie ging die Sache mit dem Antrag aus? Wie das Hornberger Schiessen. Nach einem kleinen Schlagabtausch in der Bürger*innen-Fragestunde vor der Sitzung (s. Zeitungsartikel unten) erklärte der anwesende Verwaltungsmensch, dass weder der betreffende Ausschuss noch der Gemeinderat in dieser Frage zuständig sei. Vielmehr sei es Sache der*es Bürgermeister*in, eine Richtlinie für offizielle Schreibungen zu erlassen. Damit war das Thema quasi von der Tagesordnung gestrichen und weder eine Abstimmung noch sonstetwas die Folge. So weit, so gut.

Dem Bürgermeister schrieben wir (die trans Selbsthilfegruppe im Landkreis) daraufhin einen Brief:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister …,

mit Bestürzung haben wir den Antrag der Gruppe „…“ gegen „das sogenannte Gendern“ zur Kenntnis genommen[1]. Geschlechtergerechte Sprache, die alle Geschlechter anspricht, gehört zu den Grundrechten und zur allgemeinen Gleichstellung, und ist damit gerade im amtlichen Bereich keineswegs beliebig einschränkbar.

Unsere Gruppenmitglieder gehören zu den unmittelbar von solchen Sprach- und Schreibverboten betroffenen und diskriminierten Menschen. Als genderdiverse, trans, inter und nichtbinäre Menschen, werden wir durch rein binäre Formulierungen unsichtbar gemacht. Ebenso wie rein maskuline Formen Frauen unsichtbar machen, egal ob bewusst oder versehentlich.

Dies führt regelmäßig zu Konflikten, wo wir nicht von vornherein mitgedacht werden, weil wir schon sprachlich nicht vorkommen. Diese Diskriminierung belastet viele von uns, insbesondere in zweigegenderten Räumen.

Eine rein maskuline oder „doppelnennende“ Kommunikation können wir also im Hinblick auf unsere Lebensqualität und allgemeinen Gleichstellungsrechte nicht akzeptieren. Darüber hinaus beruht der Antrag der Rats-Gruppe auf zahlreichen Falschbehauptungen und -annahmen.

Das Leseverständnis öffentlicher Kommunikation und Verwaltungssprache scheitert regelmäßig nicht an geschlechtergerechter Sprache oder Sternchen, sondern an überlangen und komplizierten Wörtern und Sätzen. Selbst in Leichter und Einfacher Sprache kann geschlechtergerecht und verständlich geschrieben werden[2][3]. Dafür gibt es einige Anleitungen und Schulungen.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DSBV) empfiehlt das Sternchen, wenn keine andere geschlechtergerechte bzw. -inklusive Formulierung gefunden werden kann[4].

Unter Fachleuten für Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache bildet sich die Ansicht heraus, dass geschlechtergerechte Sprache Teil des Spracherwerbs sein muss, weil Lernende diesen Formen auf jeden Fall begegnen werden[5][6].

Das sogenannte „generische Maskulin“ ist eine Fiktion. In der Grammatik und den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung kommt es deshalb nicht vor. Die Psycholinguistik hat inzwischen festgestellt, dass sich bei ausschließlich männlichen Formulierungen oder Doppelnennungen die anderen Geschlechter nicht gleichwertig angesprochen fühlen. Die Behauptung, es seien damit alle Geschlechter gemeint oder gar eingeschlossen, widerspricht daher der beobachteten Wirklichkeit.

Die Rechtslage ist deutlich komplexer, als im Antrag dargestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass mehr als zwei Geschlechter existieren, sowohl sozial als auch medizinisch. Deshalb wurden die beiden nichtbinären Optionen „divers“ und „ohne Eintrag“ geschaffen und den bisherigen „männlich“ und „weiblich“ verfassungsmäßig gleichgestellt. Alle staatlichen Stellen haben dies zu beachten und sicherzustellen[7].

Ein absichtlicher sprachlicher Ausschluss bestimmter Geschlechter stellt also gerade in staatlicher Kommunikation eine Diskriminierung nach Art.3(3) GG dar[8][9][10].

Der Rat für deutsche Rechtschreibung steht weder über der Verfassung noch über Gesetzen. Seine Empfehlungen und Ansichten aufgrund von formaler Grammatik und Korpus-Beobachtungen haben von sich aus keinerlei Rechtskraft. Sie per Anweisung für Behörden verbindlich zu machen, darf nicht in der Folge Grund- oder andere Rechte verletzen.

Neutralität der Verwaltung bedeutet vor allem, die gleichen Rechte aller Menschen zu wahren.

Keine staatliche Ebene darf daher (Schrift)Sprache vorschreiben, die nicht alle Geschlechter einschließt. Weder das „generische Maskulin“ noch die Doppelnennung („Bürgerinnen und Bürger“) werden dem gerecht.

Inzwischen gibt es zahlreiche Empfehlungen, Anleitungen und Handreichungen für Behörden, wie geschlechtergerechte Sprache sicherzustellen ist, z. B. [11], [12]. In der Regel wird empfohlen, zuerst neutral oder inklusiv zu formulieren; „Lehrkräfte“, „Teilnehmende“. Für die seltenen Fälle, in denen dies nicht möglich ist, wird der Asterisk – „Gendersternchen“ – als Lösung empfohlen.

Wir bitten Sie als zuständigen Bürgermeister, der Verwaltung im Sinne des Mottos „lebendige Vielfalt“ eine Handreichung zu geben, die alle Geschlechter mitdenkt und anspricht, ohne den Mitarbeitenden die Möglichkeit zu verwehren, im Zweifelsfall auch den Asterisk zu verwenden.

Anhang:

[1] Antrag (PDF)
[2] „Bayern barrierefrei“, https://www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de/aktuelles/blog/post/beitrag/leichte-sprache-und-gendergerechte-sprache-ein-widerspruch.html – „Capito führte 2023 eine Studie[3] mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit Menschen, die Deutsch lernen durch und kam zu dem Schluss, dass neutrale Begriffe am besten verständlich sind, gefolgt vom Genderstern mit einer vorgeschalteten Erklärung. Partizipformen waren am schlechtesten zu verstehen.“
[3] https://www.capito.eu/app/uploads/genderstudie-2023-vollversion.pdf
[4] BDSV, „Gendern“, https://www.dbsv.org/gendern.html
[5] Peuschel (bpb), „Keine größere Hürde als… Gendergerechte Sprache im Deutschen aus der Perspektive des Lehrens und Lernens“, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/geschlechtergerechte-sprache-2022/346100/keine-groessere-huerde-als/
[6] Kaupp, Goethe Institut, „Genderinklusive Sprache im DaF-Unterricht“, https://www.goethe.de/prj/dlp/de/magazin-sprache/21978642.html
[7] Antidiskriminierungsstelle, „Rechtliche Einschätzung staatlicher „Genderverbote”“, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Standpunkte05_genderverbot.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[8] Lembke, „Verfassungswidrige Sprachverbote“, https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/
[9] Lembke, „Geschlechtergerechte Amtssprache: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“, https://www.hannover.de/content/download/882117/file/Gutachten-Genderstar-Amtssprache_Ergebnisse_Lembke2021.pdf
[10] Lembke, „Geschlechtergerechte Amtssprache: Das vollständige Gutachten“, https://www.hannover.de/content/download/882119/file/Gutachten-Genderstar-Amtssprache_Lembke_Dezember2021.pdf
[11] Region Hannover, „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“, https://www.hannover.de/content/download/756032/file/Flyer_Geschlechtergerechte_Sprache.pdf
[12] „Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung – 2. Auflage“, https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/handreichung-gendersensible-sprache-in-der-bremer-verwaltung-2-auflage-160588

In einem sehr freundlichen Gespräch mit dem Bürgermeister liess dieser uns wissen, dass der Brief an die zuständigen Verwaltungsleute weitergeleitet wurde und in die Richtlinie eingang finden wird 😏

Zu erwähnen ist aber auch, dass diese Rats-Gruppe auch nach Punkten verloren hat. Die Samstagsausgabe der Lokalzeitung brachte diesen Artiekl auf Seite 1:

Screenshot

23 Antworten auf „Weshalb staatliche „Genderverbote“ (unter anderem) verfassungswidrig sind“

  1. @Jaddy
    Bravissimi! 👏

    Ich habe noch nie eine so präzise und elegante Argumentationsliste für die Notwendigkeit geschlechtergerechter Sprache in Behörden gelesen.

    Das gehört als Vorlage in jede aktivistische Schublade. Bitte teilen!

  2. @Jaddy krass, Doppeln Nennungen wollen man ja auch gerne verbieten, also nicht einmal die Frauen sollen noch mit genannt werden

  3. @Jaddy danke fuers Teilen.

  4. @Jaddy vielen Dank fürs teilen. Das ist mal eine richtig schöne Vorlage.
    #entgendern

  5. @Jaddy "Sie können nicht Spiegelei sagen?" (Zitat aus dem Artikel) Göttlich! 😂

  6. @Jaddy
    Formal super geschrieben.

    Aber (hier) ein paar Tausend Zeichen, über mehrere Smartphone-Bildschirmlängen, ohne jegliche Absätze?
    Uff!

    1. @fasnix @Jaddy Willkommen im Fediverse, wo Blogbeiträge eben auch ihren Weg zu Mastodon finden können 😉
      Wenn du möchtest kannst du den Artikel auch hier im Browser auf dem Rechner lesen: https://blog.enby-box.de/20250805_weshalb-staatliche-genderverbote-unter-anderem-verfassungswidrig-sind/

      Edit: Warum eigentlich ohne Absätze? Ich bekomme alle Absätze dargestellt. Hast du probiert den Inhalt mal in einer anderen App zu öffnen?

      1. @iverbpunkt
        Der Brief wird in FediLab ohne Absätze angezeigt, der restliche Blogbeitrag mit Absätzen.

        @Jaddy

        1. @fasnix

          Tusky zeigt alles korrekt an. Zumindest muss ich annehmen, dass es so aussehen sollte.

          @iverbpunkt @Jaddy

  7. @Jaddy Ich bin selbst in der Verwaltung (in Schleswig-Holstein) aktiv und suche immer Argumente für's Gendern. Das Argument der Diskriminierung nach Art. 3 GG ist ja richtig schwerwiegend! Danke für den Hinweis (und den tollen Blogbeitrag und deine Arbeit!)

  8. @Jaddy

    Fantastisch! Das leite ich gleich mal weiter!

  9. @Jaddy Der Text ist wichtig. Aber so einen langen Text in einem microblogging Dienst komplett zu veröffentlichen, ist frech und die Lesbarkeit leidet ganz erheblich …

    1. Du liest ihn offenbar per Mastodon. Tatsächlich ist es ein WordPress-Beitrag in meinem Blog, der über das Fedi-Plugin föderiert wird. Lies ihn am besten am Ursprungsort 🙂 Das Fediverse ist toll, oder?

      1. @Jaddy Ja klar. Wenn der #wordpress #blog mit dem #fediverse verbunden ist, dann landet so ein Textmonster wohl komplett in den Timelines von Leuten. Vor allem, wenn das geteilt wird. Suboptimal, finde ich. Vielleicht gibt es da eine technische Lösung? Zum Beispiel, dass nur die Einleidung zum Artikel im #fediverse landet mit Link zum weiter lesen? 🙂 …

        1. @andreas_heitmann

          Genau.
          Kann man da nicht Teaser formatieren?

          @Jaddy

  10. @Jaddy Es gibt im Deutschen kein „generisches Maskulinum“ in dem Sinne, dass die männliche Form immer generisch ist. Wenn es etwas gibt, dann ist evtl. die unmovierte Form generisch. „Hexen und Zauberer“ z.B. bedeutet nicht, dass Hexen alle weiblich und Zauberer alle männlich sein müssen. Oder wenn im Teich „Enten und Schwäne“ schwimmen, dann sind wohl die Erpel und Schwäninnen mitgemeint.

    Tatsächlich fehlt dem Deutschen mit seinem penetranten Hang, jedem Objekt ein grammatikalisches Geschlecht zuzuordnen, selbst wenn das Unsinn ist (viele Sachen sind eigentümlicherweise gar nicht sächlich), einfach diese generische Form.

    Dazu gibt es Vorschläge wie das Entgendern nach Phettberg, die auch nicht sperrig sind und erfahrungsgemäß auch schon von Kleinkindern verstanden werden.

    Was so ein Amt machen könnte, wäre, unter den verschiedenen Vorschlägen eine als bevorzugt anzusehen, und dann selbst nur diese zu verwenden, eben aus Gründen der Sperrigkeit jenes Entgendern nach Phettberg.

    Machen sie aber auch nicht. Die wollen den Kulturkampf.

    1. Zur Ehrenrettung speziell dieses Amts (bzw der Gemeindeverwaltung) sei gesagt, dass sie schon alles ausgeschöpft haben, um den Antrag der Rats-Gruppe abzuwehren. Ich denke, dass die neue Richtlinie in Richtung der Handreichungen in Bremen oder Hannover gehen wird: Schreibt inklusiv bzw neutral, mit entsprechend nicht vergeschlechtlichten Wörtern wie „Lehrkräfte“ oder „Studierende“ und wenn es gar nicht anders geht, dann nehmt eben mal das Sternchen.

      Das ist zwar nicht ausdrücklich „progressiv“, im Sinne von Aufmerksamkeit für TIN* Belange erzeugend, signalisiert aber schon eine bewusste Entscheidung bzgl geschlechtersensibler Sprache.

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