Zwei Fragen zu §45b und medizinischen Maßnahmen für nicht-binäre Menschen

1. Wie wird das entschieden ob man körperlich männlich, weiblich oder weder noch ist? Durch die Hormone bin ich ja streng genommen auch nicht körperlich m oder w einzuorden

2. Bekommt eins als nicht-binär GaOp? Oder Hormone?

„Also“, sprach de Großelter und nippte an ens Tee, „das ist so:“
(Disclaimer: Ich bin weder Juristy, noch Mediziny)

Das Gesetz spricht nur von „Variante der Geschlechtsentwicklung“ (VdG). Das ist aber kein definierter Begriff. Weder rechtlich, noch medizinisch. Deshalb haben „sie“ (das Bundesinnenministerium, BMI) in die Begründung zum Gesetz – die ist Teil des Gesetzentwurfs, der dem Parlament vorgelegt wird – hineingetextet, dass VdG sich auf den „Chicagoer Konsens“ beziehen soll.

Dieser Konsens-Katalog wurde 2005 von einem Kongress hauptsächlich US-amerikanischer Kinderärztys(!) festgelegt und umfasst nur Varianten der Gonaden (Hoden, Eierstöcke), Genitalien oder Chromosomen. D.h. er beinhaltet zB nicht etliche hormonelle Varianten, die erst später testbar werden.

Das ist also eigentlich bullshit, selbst wenn nur alle inter Personen gemeint werden sollten.
Anyway, steht so in der Begründung.

Es steht nicht im Gesetz selbst, denn das wäre wohl sofort per BVerfG abgeräumt worden, siehe unten.

Weil es aber nicht im Gesetzestext selbst steht, also in den Paragraphen (45b PStG), weiss das Standesamt das genau genommen nicht, bzw. muss sich nicht so wirklich drum kümmern. Da wird Juristerei interessant *smile*

Das StA muss sich an den Buchstaben der Paragraphen halten, beziehungsweise an gerichtliche Beschlüsse. Sonst nichts. Auch keine „Rundschreiben“ des Innenministeriums. Als Landesbehörden schon mal gar nicht.

Deshalb können sie, wenn sie nett sind, ins Gesetz gucken und sagen „ich will nur eine ärztliche Bescheinigung, dass bei dieser Person eine ‚Variante der Geschlechtsentwicklung‘ vorliegt. Und wenn das drauf steht, ist das wie und warum nicht mehr meine Sorge“.

Sprich: Das StA darf/muss sich nicht um die medizinischen Details kümmern (weil weder kompetent, noch verpflichtet) und die Ärztys müssen sich nicht um die rechtlichen Details kümmern. Höchstens sollten sie eine plausible Begründung parat haben, weshalb diese Person ihrer medizinischen Anscicht nach eine VdG aufweist.

Und da hat Manfred Bruns (LSVD) damals argumentiert, dass eine wie auch immer geartete trans Geschichte, binär oder nicht-binär, völlig ausreichend sei, denn – wichtiger Punkt: Das BVerfG und sämtliche kompetenten Verfassungs- und Personenstandsjuristys sind sich einig, dass der Personenstand im Register sich auf die gelebte soziale Rolle bezieht und nicht auf die körperlich/medizinische Konstitution. (Siehe dazu auch das Gutachten von Mangold et.al. (PDF))

Deshalb hat das BVerfG ja auch die Zwangssterilisation aus dem TSG rausgeschossen.

Und zum Thema Hormone und OPs:
* technisch/medizinisch: ja,
* bezahlt von den Kassen: schwierig.

Die Medizinys wollen normalerweise eine Absicherung, dass die Behandlung notwendig ist. D.h. in der Regel psychologische Indikation mit Behandlungsempfehlung. Nur damit sie später nicht haftbar gemacht werden können, weil da eins gerade in einer schwierigen Phase war und sich eine nicht hilfreiche Lösung ausgedacht hatte. (Ausnahmen sind gewisse Endos, die sich von überzeugenden Leuten gewissen Alters beeindrucken lassen, die offenbar gut informiert, mit supportiver Partnerperson und Historie der Selbstmedikation auftauchen *flöt*)

Technisch darf jedes Mediziny mit Zulassung für einen Rezeptblock Hormone und alle anderen Medikamente verschreiben. Das ist sogar so irrwitzig, dass sie alles, was nicht direkt der Heilung dient verschreiben dürfen, solange sie fach- und sachgerecht („nach allen Regeln der Kunst“) darauf achten, dass es nicht schadet.

Normalerweise übernehmen Kassen bei Hormonen auch die Abrechnungen einfach. D.h. da braucht es keine Bewilligungen.

Bei OPs und anderen non-standard Leistungen wird’s knifflig mit den Kassen. Als nicht-binäre Person fällt eins aus dem System, das da heisst Begutachtungsanleitung (BGA) des MDK. Diese BGA haben sich die Kassen und ihr beauftragter Dienst selbst gegeben, in Abstimmung mit dem „Gemeinsamen Bundesausschuss“(GBA) meines Wissens. Da steckt auch das Gesundheitsministerium und andere mit drin.

Die aktuelle Begutachtungsanleitung für „trans“ ist von Ende 2020 und sagt explizit, dass sie nicht für Nicht-binäre gilt.

Und das bedeutet: Einzelfallentscheidung. Gutes Therapeuty suchen, de eine sehr gute Begründung für die absolute Notwendigkeit der Behandlung schreiben kann, sich auf Ablehnung einstellen, Widerspruch einlegen, nochmal schreiben, Anwälty einschalten, mit offiziellem Briefkopf schreiben lassen, usw.

Ggf klagen.

Oder: Selbst zahlen.

¯\_(ツ)_/¯

*Zurücklehn*

Fragen? *smile*

Eine kleine Liste von Regeln und Hürden für binäre und nicht-binäre trans Personen

Meint: Was trans Personen so an Aufwänden und Widerständen zu bewältigen haben, um einfach nur gemäß der „freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit“ nach zu leben. Siehe auch „WelchePrivilegien„.

Entstanden, nachdem eine cis Person sehr verwundert über das Blutspendeverbot für trans (und andere) war. Weitere Beispiele werden gerne genommen.

Für Personenstand, geänderte Vornamen, Papier, etc:

  • (Alt, abgelöst durch SBGG ab November 2024) Neuer Personenstand und Vorname nur per Gerichtsbeschluss, mit zwei gerichtlich bestellten psychologischen Gutachten (Kosten: 1500-2000€).
    Dabei ist unter Fachleuten Konsens, dass eine Geschlechtsidentität nicht wirklich getestet oder begutachtet werden kann. Viele Gutachtys „testen“ deshalb eher auf Klischeetreue, sprich: Dass die Person wie eine Klisscheefrau bzw Klischeemann dort aufläuft und die passende Rolle „vortanzt“, inklusive „passender“ Kindheit.
    Bei nicht-binären gibt es quasi nichts zu begutachten. Wie soll ein Mensch „beweisen“, weder als Mann, noch als Frau zugeordnet werden zu wollen, bzw dass die Zuschreibungen und Klischees psychischen Druck verursachen?
    Deshalb sind auch kaum Therapeutys oder Gutachtys dafür zu finden und ihre Qualität sehr dürftig.
    Die Möglichkeit, als nicht-binäre trans Person den Personenstand „divers“ oder „Streichung“ per TSG zu erlangen, ist deshalb bisher eher theoretisch.
    Auch wenn der BGH dies eigentlich durch ein Urteil in 2020 eröffnet hat.
  • Alle Kosten und Aufwände für die Änderungen von Konten, Verträgen, Versicherungen, Autos, Führerscheine, Pässe und Ausweise, Zeugnisse. Eigene Grundbucheinträge ändern ist… diffizil.
  • Beim Wechsel weg von und nach „männlich“ wird eine neue Rentenversicherungsnummer fällig. Darin ist nämlich der amtliche Gendermarker kodiert.
    Übrigens nach dem Schema „50% für männlich, der Rest für .. den Rest“ (also inkl „divers“ und „ohne Eintrag“)
  • Name und Anrede bei Firmen, etc. ändern geht auch in unsinnigen Fällen häufig erst mit neuer Geburtsurkunde. Selbst bei Ärztys für die Transition.
  • Eigentlich dürfen die alten Namen nach Gerichtsbeschluss nicht offenbart werden. Da das Verbot aber nicht strafbewehrt ist, muss im Zweifelsfall zivil auf Schadenersatz / Schmerzensgeld geklagt werden.
  • Bei der Eheurkunde kann das Standesamt die Änderung einfach ablehnen
  • Elternschaft bei Paaren mit trans Personen: Absolutes rechtliches Nebelgebiet.
  • Gebärende trans Männer werden als Mütter eingetragen. usw.
  • Peronen mit „divers“ können möglicherweise amtlich keine Eltern werden.
  • Bei Elternschaft innerhalb x Monaten nach Personenstandsänderung kann der Wechsel u.U. zwangsweise rückabgewickelt werden.

    Nicht vergessen: Das TSG („Transsexuellengesetz“) von 1981 war vor allem als Gesetz zur Verhinderung von Ehen (und Kindern) ausserhalb der cis-hetero-binären Norm gemacht.
    Immerhin konnten Zwangssterilisation und Zwangsscheidung über das Verfassungsgericht aus dem Gesetzt rausgeklagt werden.
    Die Gutachtenpflicht ist die letzte wackelige Säule.
  • Blutspende ist verboten. Trans Personen gelten pauschal als promisk, Sex-Risikogruppe und_oder Sexworker…
  • Jetzt ggf Zwangsouting bei den Corona Impfnachweisen, weil nur mit – u.U. gar nicht mehr stimmigem – Ausweis gültig
  • Bestimmte Jobs sind nicht mehr zugänglich.
    Bis vor kurzem z.B. Polizei und Zoll: Männliche Personen mussten Hoden vorweisen können, um eingestellt zu werden, was transmännliche und bestimmte inter Personen ausschliesst.
  • Verbeamtung und „sicherheitsrelevante“ Jobs sind u.U gesperrt, weil eine trans Person ja (Zwangs)Psychotherapie hatte.
  • Schutzräume für Frauen sind auch gerne trans-abweisend.

Für körperliche Angleichungsmassnahmen:

  • Zwangstherapie. Erst mal 12 Sitzungen Psychotherapie und zwar am Stück von kassenmässig anerkannter Fachperson, bevor die Krankenkasse auch nur irgendwas bewilligt (s. BGA des MDS). Therapieplätze sind kaum zu kriegen, viele trans Personen brauchen keine und belegen damit Ressourcen.
  • Für viele OPs wollen die Kassen bis zu 18 Monate Therapie für die Bewilligung nachgewiesen haben. Wie gesagt: Am Stück. Therapeuty wechseln o.ä. macht häufig Probleme
  • Nur wenige Therapeutys sind real für trans qualifiziert. Es gibt keine formale Qualifikation, was gut und schlecht zugleich ist.
  • Psychologische Indikationen notwendig für alles und zwar einzeln: Hormontherapie, Epilation, genitale Angleichungen, Brust-Aufbau bzw Mastektomie, Logopädie, Hysterektomie, usw.
  • Alltagstest. Eigentlich abgeschafft, aber einige Therapeutys wollen den immer noch.
    D.h. 6-12 Monate „100% im Geschlecht leben“ – bevor irgendwelche Massnahmen bewilligt werden, bzw Zwangstherapeuty die Indikation ausstellt.
    Im Klartext: Coming out von jetzt auf gleich, in Job, Familie, Umfeld, inklusive Kleidung etc., ohne zB Epilation oder Hilfsmittel wie Binder bezahlt zu bekommen.
  • Für nicht-binäre zahlen Kassen erst mal nix, gemäss ihrer sich selbst gegebenen Richtlinien (BGA des MDS). D.h. es wird pauschal abgelehnt und muss dann einzeln mit Gutachten eingeklagt werden.
  • Vorsorgeuntersuchungen. Krankenkassen gehen idR nach eingetragenem Gendermarker. Aber einige Menschen haben Brüste und Prostata und_oder Penis und_oder Hoden.
    Automatisch benachrichtigt wird normalerweise auch nicht.
  • Die meisten Ärtzys kenenn sich mit trans Anatomie nicht aus, was zu Fehlbehandlungen und Schmerzen führen kann.

Mindestens während der Transition und für nicht-binäre quasi immer:

  • In öffentlichen, gegenderten Räumen angegriffen oder rausgeworfen werden: Toiletten, Umkleiden, Läden, Schwimmbäder, Saunen, …
  • Falsche Zuordnung oder Abweisung in Kliniken, bei Polizei und Sicherheitskontrollen.
  • Aus Sportvereinen rausfliegen und nirgendwo aufgenommen werden
  • Nicht wenige werden nach Start der Transition unter fadenscheinigen Gründen im Job gekündigt

Wer das Kassensystem umgehen will oder muss (nicht-binär), also selbst zahlen:

  • Hormon-Umstellung, lebenslang, ca. 500+€/Jahr
  • Epilation (Gesicht, Körper): 5000-25000€, je nach Behaarung und Haarart/farbe
  • Personenstand / Vornamen: s.o., ca. 2000€
  • Genital-OPs je nach Art und Umfang: 10000-25000€.
    Tw. mehrere Teil-OPs nötig
  • Brust-OPs je nachdem (Aufbau, Entfernung): 10000-15000€
  • Auch bei selbstgezahlten OPs und Hormon-Umstellungen wollen die Ärztys idR psychologische Indikationen, die irgendwie realisiert und bezahlt werden müssen
  • zu anderen Angleichungsmassnahmen habe ich keine Zahlen, also zB Logopädie, Gesichtsform, Stimmbänder, Adamsapfel, usw.

So viel zu „die machen das aus Jux und Tollerei / wegen der Aufmerksamkeit“ usw.

(Danke an die Menschen von TG Deutschland Discord und Fetlife für ihre Beiträge)

(c) CC0 – d.h. gerne nehmen und weiterverwenden.

Hallo Welt!

Hier werden gelegentlich Gedanken materialisiert. Normalerweise gegendert, aus Gründen. Ich – Jaddy – bin dankbar für hilfreiche Kommentare, Hinweise, virtual hugs und andere konstruktive Beiträge.