Weshalb staatliche „Genderverbote“ (unter anderem) verfassungswidrig sind

„Es begab sich neulich in der kleinen Gemeinde nebenan…“, dass eine (CDU-dominierte) Gruppe innerhalb des Gemeinderats einen Antrag einbrachte, die Verwaltung solle per Richtlinie in Zukunft „auf das so genannte ‚Gendern‘ (z. B. Gendersternchen, Doppelnennungen oder Binnen-I) verzichten und stattdessen die allgemein verständliche und grammatikalisch korrekte deutsche Sprache verwenden“. Sie begründeten das wie folgt:

  1. „Lesbarkeit und Verständlichkeit“. „Gegenderte Sprache“ erschwere das flüssige Lesen und Verstehen und stelle „für Menschen mit Lese- und Sehschwierigkeiten oder nicht-muttersprachliche Bürger eine zusätzliche Barriere dar“
  2. „Sprachästhetik und Klarheit“. Die deutsche Sprache biete mit dem generischen Maskulinum eine bewährte und grammatikalisch korrekte Form, die alle Menschen einschließe.
  3. „Rechtslage und Empfehlungen“. Für den Rat für deutsche Rechtschreibung entsprächen Sonderzeichen wie das Gendersternchen nicht den offiziellen Rechtschreibregeln.
  4. „Neutralität der Verwaltung“. Die Verwaltung solle politisch und ideologisch neutral agieren und da „das Gendern“ gesellschaftlich umstritten sei und neutrale Sprache beibehalten, die alle Bürger anspricht, ohne eine bestimmte Sprachpraxis zu bevorzugen.

Besonders hübsch der Nachsatz. Wörtlich, inklusive Rechtschreibfehlern: „Wir möchten hier klar zum Ausdruck bringen, dass keineswegs das Verwenden der männlichen und weiblichen Form wie bspw. „Bürgerinnen und Bürger“ untersagt werden soll, sondern das Verwenden von Doppelpunkt und Sternchen oder ähnlichen Verunglimpfungen der deutschen Sprache wie bspw. „Büger:innen oder Büger*innen“.“

Um es kurz zu machen: Die „Begründungen“ sind samt und sonders Unfug, sogar wissenschaftlich bzw juristisch widerlegter Unfug. Dazu unten mehr.

Einer der wichtigsten Punkte jedoch ist gerade der Widerspruch im Antrag selbst, der oben Doppelnennungen („Bürgerinnen und Bürger“) verbieten will, im Nachsatz jedoch nicht.

Das Ding ist: Gerade die Doppelnennung verletzt die verfassungsmässigen Rechte jener, die eben weder Bürgerin noch Bürger sind: Nichtbinäre Menschen. Die existieren in Deutschland juristisch seit 2013 (Einführung des offen gelassenen Geschlechtseintrags), ausführlich bestätigt 2017 (Entscheid zur Dritten Option, „divers“) und ins Gesetz geschrieben 2018 (§45b PStG) und 2024 (Selbstbestimmungsgesetz, SBGG). Bei „Bürger“ könnte sich eine staatliche Stelle noch auf das „generische Maskulin“ rauszureden versuchen (was auch Unfug ist, siehe unten), aber wenn sie explizit nur zwei Geschlechter nennt, ist das eine Diskriminierung nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz: Benachteilung aufgrund des Geschlechts.

Wenn eine staatliche Institution absichtlich und sogar per Richtlinie verfassungsmässige Rechte verletzt, ist das keine Kleinigkeit und lässt sich auch nicht mit „sind ja nur so wenige“ abbügeln. Wenn sie den Konflikt vermeiden wollen, müssen sie entweder auf geschlechtsspezifische Anreden ganz verzichten oder Formulierungen finden, die alle Geschlechter einbeziehen.

Nun, wie ging die Sache mit dem Antrag aus? Wie das Hornberger Schiessen. Nach einem kleinen Schlagabtausch in der Bürger*innen-Fragestunde vor der Sitzung (s. Zeitungsartikel unten) erklärte der anwesende Verwaltungsmensch, dass weder der betreffende Ausschuss noch der Gemeinderat in dieser Frage zuständig sei. Vielmehr sei es Sache der*es Bürgermeister*in, eine Richtlinie für offizielle Schreibungen zu erlassen. Damit war das Thema quasi von der Tagesordnung gestrichen und weder eine Abstimmung noch sonstetwas die Folge. So weit, so gut.

Dem Bürgermeister schrieben wir (die trans Selbsthilfegruppe im Landkreis) daraufhin einen Brief:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister …,

mit Bestürzung haben wir den Antrag der Gruppe „…“ gegen „das sogenannte Gendern“ zur Kenntnis genommen[1]. Geschlechtergerechte Sprache, die alle Geschlechter anspricht, gehört zu den Grundrechten und zur allgemeinen Gleichstellung, und ist damit gerade im amtlichen Bereich keineswegs beliebig einschränkbar.

Unsere Gruppenmitglieder gehören zu den unmittelbar von solchen Sprach- und Schreibverboten betroffenen und diskriminierten Menschen. Als genderdiverse, trans, inter und nichtbinäre Menschen, werden wir durch rein binäre Formulierungen unsichtbar gemacht. Ebenso wie rein maskuline Formen Frauen unsichtbar machen, egal ob bewusst oder versehentlich.

Dies führt regelmäßig zu Konflikten, wo wir nicht von vornherein mitgedacht werden, weil wir schon sprachlich nicht vorkommen. Diese Diskriminierung belastet viele von uns, insbesondere in zweigegenderten Räumen.

Eine rein maskuline oder „doppelnennende“ Kommunikation können wir also im Hinblick auf unsere Lebensqualität und allgemeinen Gleichstellungsrechte nicht akzeptieren. Darüber hinaus beruht der Antrag der Rats-Gruppe auf zahlreichen Falschbehauptungen und -annahmen.

Das Leseverständnis öffentlicher Kommunikation und Verwaltungssprache scheitert regelmäßig nicht an geschlechtergerechter Sprache oder Sternchen, sondern an überlangen und komplizierten Wörtern und Sätzen. Selbst in Leichter und Einfacher Sprache kann geschlechtergerecht und verständlich geschrieben werden[2][3]. Dafür gibt es einige Anleitungen und Schulungen.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DSBV) empfiehlt das Sternchen, wenn keine andere geschlechtergerechte bzw. -inklusive Formulierung gefunden werden kann[4].

Unter Fachleuten für Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache bildet sich die Ansicht heraus, dass geschlechtergerechte Sprache Teil des Spracherwerbs sein muss, weil Lernende diesen Formen auf jeden Fall begegnen werden[5][6].

Das sogenannte „generische Maskulin“ ist eine Fiktion. In der Grammatik und den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung kommt es deshalb nicht vor. Die Psycholinguistik hat inzwischen festgestellt, dass sich bei ausschließlich männlichen Formulierungen oder Doppelnennungen die anderen Geschlechter nicht gleichwertig angesprochen fühlen. Die Behauptung, es seien damit alle Geschlechter gemeint oder gar eingeschlossen, widerspricht daher der beobachteten Wirklichkeit.

Die Rechtslage ist deutlich komplexer, als im Antrag dargestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass mehr als zwei Geschlechter existieren, sowohl sozial als auch medizinisch. Deshalb wurden die beiden nichtbinären Optionen „divers“ und „ohne Eintrag“ geschaffen und den bisherigen „männlich“ und „weiblich“ verfassungsmäßig gleichgestellt. Alle staatlichen Stellen haben dies zu beachten und sicherzustellen[7].

Ein absichtlicher sprachlicher Ausschluss bestimmter Geschlechter stellt also gerade in staatlicher Kommunikation eine Diskriminierung nach Art.3(3) GG dar[8][9][10].

Der Rat für deutsche Rechtschreibung steht weder über der Verfassung noch über Gesetzen. Seine Empfehlungen und Ansichten aufgrund von formaler Grammatik und Korpus-Beobachtungen haben von sich aus keinerlei Rechtskraft. Sie per Anweisung für Behörden verbindlich zu machen, darf nicht in der Folge Grund- oder andere Rechte verletzen.

Neutralität der Verwaltung bedeutet vor allem, die gleichen Rechte aller Menschen zu wahren.

Keine staatliche Ebene darf daher (Schrift)Sprache vorschreiben, die nicht alle Geschlechter einschließt. Weder das „generische Maskulin“ noch die Doppelnennung („Bürgerinnen und Bürger“) werden dem gerecht.

Inzwischen gibt es zahlreiche Empfehlungen, Anleitungen und Handreichungen für Behörden, wie geschlechtergerechte Sprache sicherzustellen ist, z. B. [11], [12]. In der Regel wird empfohlen, zuerst neutral oder inklusiv zu formulieren; „Lehrkräfte“, „Teilnehmende“. Für die seltenen Fälle, in denen dies nicht möglich ist, wird der Asterisk – „Gendersternchen“ – als Lösung empfohlen.

Wir bitten Sie als zuständigen Bürgermeister, der Verwaltung im Sinne des Mottos „lebendige Vielfalt“ eine Handreichung zu geben, die alle Geschlechter mitdenkt und anspricht, ohne den Mitarbeitenden die Möglichkeit zu verwehren, im Zweifelsfall auch den Asterisk zu verwenden.

Anhang:

[1] Antrag (PDF)
[2] „Bayern barrierefrei“, https://www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de/aktuelles/blog/post/beitrag/leichte-sprache-und-gendergerechte-sprache-ein-widerspruch.html – „Capito führte 2023 eine Studie[3] mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und mit Menschen, die Deutsch lernen durch und kam zu dem Schluss, dass neutrale Begriffe am besten verständlich sind, gefolgt vom Genderstern mit einer vorgeschalteten Erklärung. Partizipformen waren am schlechtesten zu verstehen.“
[3] https://www.capito.eu/app/uploads/genderstudie-2023-vollversion.pdf
[4] BDSV, „Gendern“, https://www.dbsv.org/gendern.html
[5] Peuschel (bpb), „Keine größere Hürde als… Gendergerechte Sprache im Deutschen aus der Perspektive des Lehrens und Lernens“, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/geschlechtergerechte-sprache-2022/346100/keine-groessere-huerde-als/
[6] Kaupp, Goethe Institut, „Genderinklusive Sprache im DaF-Unterricht“, https://www.goethe.de/prj/dlp/de/magazin-sprache/21978642.html
[7] Antidiskriminierungsstelle, „Rechtliche Einschätzung staatlicher „Genderverbote”“, https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Standpunkte05_genderverbot.pdf?__blob=publicationFile&v=4
[8] Lembke, „Verfassungswidrige Sprachverbote“, https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/
[9] Lembke, „Geschlechtergerechte Amtssprache: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse“, https://www.hannover.de/content/download/882117/file/Gutachten-Genderstar-Amtssprache_Ergebnisse_Lembke2021.pdf
[10] Lembke, „Geschlechtergerechte Amtssprache: Das vollständige Gutachten“, https://www.hannover.de/content/download/882119/file/Gutachten-Genderstar-Amtssprache_Lembke_Dezember2021.pdf
[11] Region Hannover, „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“, https://www.hannover.de/content/download/756032/file/Flyer_Geschlechtergerechte_Sprache.pdf
[12] „Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung – 2. Auflage“, https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/handreichung-gendersensible-sprache-in-der-bremer-verwaltung-2-auflage-160588

In einem sehr freundlichen Gespräch mit dem Bürgermeister liess dieser uns wissen, dass der Brief an die zuständigen Verwaltungsleute weitergeleitet wurde und in die Richtlinie eingang finden wird 😏

Zu erwähnen ist aber auch, dass diese Rats-Gruppe auch nach Punkten verloren hat. Die Samstagsausgabe der Lokalzeitung brachte diesen Artiekl auf Seite 1:

Screenshot

„Einigt euch doch mal“ (auf ein Pronomen)

(Kleine Reaktion auf eine häufige Forderung verunsicherter Menschen)

Tja, wäre natürlich einfacher, wenn wir das so lösen könnten. Einfach eine dritte (bzw vierte) Variante zum er/sie/es und der/die/das. Dann gäbe es nicht diese Verwirrung um Anreden, Neopronomen usw.

Leider ist es komplizierter. Erstens lässt sich nichtbinäre Identität nicht optisch erkennen (auch nicht an blauen Haaren…), der Hauptgrund aber folgt hier:

Warum ist diese Pronomensache überhaupt so wichtig für „uns“ (Nichtbinäre)?

Es ist Selbstermächtigung. Es gibt noch – glücklicherweise – keine eindeutige „dritte“ Gruppe. Es geht sogar vielen (auch mir) ausdrücklich darum, dass es keine einzelne dritte Gruppe gibt.

In einer Welt, in der viele nichtbinäre Wesen vor allem an den gegenderten Zuschreibungen „als Mann“, „als Frau“ leiden/gelitten haben, wäre die dann-Zuschreibung in die nächste Stereotypenkiste genau das falsche.

Das erscheint genderbinären Menschen vielleicht unverständlich. Die stetige Unterscheidung Mann/Frau ist so eingebrannt, dass das Weglassen fast undenkbar ist. Für mich aber fällt damit eine völlig unnötige, künstlich verkomplizierende und belastende Kategorie weg.

So als würden wir sprachlich andauernd zwischen Handball- und Eishockey-Fans unterscheiden und 95% der Menschen fänden es völlig normal, dass sich alle entweder-oder zuordnen und andere uns optisch als das eine oder andere deuten.

„Einigt euch doch mal“ wäre dann die Anforderung, uns (weder-noch Menschen) auf eine bestimmte Sportart zu einigen, wenn uns Sport als den Alltag sortierende Kategorie – also zum Beispiel beim Brötchenkauf – nicht interessiert sondern belastet.

Also sorry, so gerne ich es „euch“ einfacher machen würde, aber sich gerade nicht auf ein einzelnes drittes zu verkürzen ist aktuell genau der Knackpunkt. Es ist „Freiheit von“ statt „mehr desselben“.

Der beste Rat, den ich „euch“ geben kann, ist tatsächlich „Name statt Pronomen“ oder sich das jeweilige Pronomen als Nick, zweiten Vornamen oder Endung zu merken: „Susi-xier“, „Max-en“, „Lynn-they“.

Wir (nichtbinäre) lernen aber auch dazu. Zum Beispiel, sage ich inzwischen nicht mehr „keine Pronomen“, weil das binär-gewohnten Menschen die Sache nicht leichter macht und sie erst nachdenken müssen, was das praktisch bedeutet. Von „en/ens“ mal ganz zu schweigen. „Name Jaddy, Pronomen jaddy“ scheinen viele einfacher umsetzen zu können und für mich ist das Ergebnis das gleiche.

„Gendern“ op platt

Plattdüütsch („Plattdeutsch“) war in weiten Teilen Norddeutschlands die Standardsprache und sogar eine der Hauptsprachen der Hanse. Über die Wanderungsbewegungen ist es mit Englisch und Niederländisch verwandt. Beim Thema „gendern“ ist es viel einfacher als Hochdeutsch.

Plattdüütsch kennt statt „der, die, das“ nur zwei bestimmte Artikel: „de“ (f,m) und „dat“ (n). Wie im Englischen heisst es „de Mann, de Vro (Frau), de Jong (Junge), de Deern (Mädchen)“ (aber „dat Kind“).

Statt „ein, einer, eines, man“ gibt es nur den unbestimmten Artikel „een“, verwandt mit engl. „one“ und sehr ähnlich benutzt: „Dat kann een so moken“, „Das kann man so machen“.

Een ist sehr praktisch. „Niemand“ wird zum Beispiel wie engl. „noone“ zu „keen een“ („keinein“). „Jemand“ ist auch „een“. „Kann mi dat mol een verklaren?“ – „Kann mir das mal jemand erklären?“.

Der Twitter-Account „De Plattfoorm“ (@plattfoorm) hat es in einer Infografik zusammengefasst:

Übersetzung

Gendern auf Platt – So geht das!
1. Teil: Mit Pronomen arbeiten
Neben den zwei geschlechtlichen Pronomen „se“ („sie“) und „he“ („er“) kennt Platt auch „de“ und „een“, die immer gehen (funktionieren).
Beispiel: „Ich kenne einen/eine, der/die betrügt“ -> „Ik kenn een, de betrüggt“.
(Also viel einfacher!) Also gern de|een sagen, und man eins braucht kein Gender zu markieren.

Problem: „de“ wird „den“ nur für Maskulina im Objektfall (Akkusativ):
„De Mann schrifft den Breev“ („Der Mann schreibt den Brief“)
„De Mann süüt de Vro“ („Der Mann sieht die Frau“)
Lösung: Doppelform oder Genderzeichen – de*n | de:n | den oder de (1)
„Wanneer kann ik de*n | de:n | den oder de denn anropen?“ (Wann kann ich den_die | den oder die denn anrufen?“)

Nebensätze statt Personalformen auf -er | -sche:
„een, de“ („eine*r, der*die“)
„de, de“ („der*die, der*die“)
„Lüüd, de“ („Menschen|Personen|Leute, die“)

„Koch oder Köchin“ – „Ein*r, der*die kocht | in der Küche arbeitet“
„Politiker*innen“ – „der*die, der*die regiert | in der Politik ist|sind“
„Reisende“ – „Leute|Menschen|Personen, die auf der Reise sind“

Das ist typisch Plattdeutsch und braucht trotzdem keine Änderung zum Gendern.

(1) Stern, Unter-, langen, schrägen Strich, Doppel, Mittel oder normalen Punkt – Hauptsache gendern!

Links:
Wörterbücher: [ndr.de], [platt-wd.de], [neustädter-schuetzengilde.de], [ats-group.de]
[wikipedia op platt]
[plattdüütsche Grammatik en WIki verklart op platt]
[Plattdeutsche Grammatik]

„Technisch gendern“? Gut gemeint, nicht gut gedacht

Gerade wurde mir der Artikel „Gendern smart gelöst: Eine technische Lösung für PDF-Publikation und Content Delivery im Web“ zugeleitet, den ich erst interessiert, dann amüsiert und dann nach einigen Überlegungen mit sehr viel Stirnrunzeln noch mal gelesen habe.

Worum geht’s? Die technische Lösung heisst, dass „gegenderte“ Phrasen on the fly umgeschaltet werden können. Wo jetzt „Leser und Leserinnen“ steht, macht ein Klick daraus „Leser*innen“, „Leserinnen“, „Lesende“ – oder „Leser“. Die endgültige Form soll nicht von der Quelle vorgegeben, sondern auf der lesenden Seite wählbar sein, vorzugsweise als Präferenz gespeichert in den persönlichen Einstellung der Empfangsperson.

Flächendeckend eingeführt bekämen also alle zukünftig jeden Artikel in genau ihrer bevorzugten Weise gegendert angezeigt.

Auf den ersten Blick ist die Idee bestechend: „Das Problem unterschiedlicher Vorlieben“ – und genau darauf reduziert die Firma das Thema – wird an die Lesenden ausgelagert. Konflikt kann nicht mehr auftreten, weil er gar nicht mehr wahrgenommen wird. Die angesprochenen Probleme der komplexen deutschen Grammatik liessen sich bestimmt auch lösen.

In Wirklichkeit löst diese Idee allerdings gar nichts. Sie blendet nur aus. Das ist natürlich für Schreibende eine riesige Erleichterung, weil sie sich als Primärziel des Ärgers aus dem Thema herausziehen können.

Tatsächlich macht diese Technik aber nicht nur den Konflikt unsichtbar, sondern auch die Menschen, wegen deren Bedürfnisse in der Realität diese Diskussion stattfindet.

Ich als nicht-binäre Person würde bei allen Formen ausser vielleicht „Leser*innen“ nicht nur sprachlich ausgeblendet, sondern auch gedanklich. So wie in der Vergangenheit. Wer für sich eine andere Präferenz anklickt, würde meine Existenz nicht mehr für möglich halten – und in den Handlungen auch nicht berücksichtigen.

Das wiederum beträfe mich in der Folge dann ganz direkt. Bei Eingabeformularen, Webshops, Toiletten, in Schuh- und Bekleidungsläden, Umkleiden, Sportvereinen, usw., wo nicht-binäre Bedürfnisse zu fast 100% schlicht nicht vorkommen.

Mit anderen Worten: Mein Nicht-Vorkommen ist eine Folge des Denkens derjenigen, die nicht selbst betroffen sind. Und so wie es mir geht, geht es allen, die normalerweise sprachlich nicht vorkommen – und damit auch nicht gedanklich. Frauen in bestimmten Berufen und Positionen[1], Menschen mit besonderen Bedürfnissen[2], usw.

Die genderneutralen („Lesenden“) bzw. genderinklusiven („Leser•innen“) Formen sind explizit dazu da, Menschen an Stellen sichtbar zu machen, an denen sie bisher nicht bedacht bzw. mitgedacht werden.

Und zwar extra für diejenigen, die nicht selbst betroffen sind.

Wenn diese Menschen sich – am besten noch per Voreinstellung – alle Texte auf den Stand des letzten Jahrhunderts zurückklicken können, geht dies am Zweck der Formen und dem zugrundeliegenden Problem als Ursache vorbei. Die Lesenden bekommen eine individualisierte Scheinwelt vorgespielt.

Die technische Lösung vertieft bzw. verlängert also die Spaltung, statt tatsächlich etwas zu lösen. Und schlimmer noch: Sie könnte als „Argument“ verwendet werden, dass doch jetzt alle zufrieden sein sollen.

Einfacher wäre an vielen Stellen, wenn qualifizierte Menschen von vornherein bewusst inklusiv texten würden. Und da könnte Software meiner Ansicht nach tatsächlich helfen: Indem sie Stil, Formulierungen, Sprache und Layout auf Inklusivität und Barrieren prüft und Verbesserungen vorschlägt.

—–

[1] Die Studien zum impliziten Gender-Bias bei Berufen, etc. sind vermutlich bekannt.
[2] Betrifft bei Texten zum Beispiel Farbe sehen, Kontrast, leichte Sprache, Eignung für Vorlesesoftware.

Sprachleitfäden und -Ressourcen

Zunächst einmal: Es gibt in Deutschland keine allgemeinen gesetzlichen Vorschriften über „erlaubte“ oder „verbotene“ Sprache oder Schrift. Jede Form ist erlaubt.

Ausnahme: Firmen, Behörden, Institutionen können für ihre offizielle Kommunikation in Wort und Schrift eigene Vorgaben herausgeben. Ihre Beschäftigten müssen sich daran halten, aber nur wenn sie im Namen ihrer Firma o.ä. sprechen bzw. schreiben. Ähnliches gilt für Bildungseinrichtungen.

Siehe dazu die unten verlinkten Wikipedia-Artikel als erste Anlaufstellen

Anleitungen, Tools, Gremien, Gruppen, Fachmenschen

Diskussionen und Artikel

Bücher

  • Helga Kotthoff, Damaris Nübling, Claudia Schmidt: „Genderlinguistik“, 2019, ePub-ISBN 978-3-8233-0152-3.
    Tonnenweise wissenschaftliche Quellen zum Einfluss von Sprache auf genderistisches Denken.

Offizielle Leitfäden

Videos und Dokus

Lieblings-exGendern a’la Jaddy

Es gibt bereits verschiedenste Vorschläge, wie in der stark binär gegenderten deutschen Sprache neutral geschrieben und gesprochen werden kann, also für den Fall, dass das Geschlecht einer Person oder Gruppe

  • unbekannt ist,
  • nichts zur Sache tut,
  • offen gelassen werden soll,
  • inklusiv (alle Gender) gemeint ist,
  • oder die Person nicht-binär ist (wie ich)

Hier meine (ab und zu aktualisierten) Lieblingsformen, die ich am liebsten verwende, und die für mich verwendet werden sollten.

Pronomen, etc.

BinärAbinär/neutralBeispiel
er/sie/esenDas ist Jaddy. En ist nett.
der/die/dasdeJaddy ist de nette Mensch da drüben(1)
ihm/ihr/ihmenDas ist Jaddys Handy, es gehört en.
sein/ihr/seinensDas ist ens Handy
eine/einere(y)Ist Jaddy e Ärzty?(2)

(1) Lehnt sich an engl. „the“ und plattdeutsch „de“(m/f) an (plattd. „dat“ = „das“).
(2) Lehnt sich an engl. „a“ an, passt phonetisch zu „en“ und funktioniert am besten bei bisher gegenderten Gruppenbezeichnungen. Zum Beispiel alt: „Ich gehe zu einem Arzt, einer Ärztin“ würde zu neu „Ich gehe zu ey Ärzty“.

Gegenderte Substantive / Bezeichnungen

Mit -y (Singular) und -ys (Plural): Lehry, Ärztys.

Vorgeschlagen und lange Zeit praktiziert von H.Phettberg, formalisiert und vorgestellt von Thomas Kronschläger (youtube1 youtube2). Meiner Meinung nach aber konsequent mit neutralen bzw. neuen Pronomen wie oben: De Lehry, de Ärztys.

„Man“ wird „ein“

„Das kann man so machen“ ➞ „Das kann ein so machen“.
Wie „one“ im englischen oder „een“ im plattdeutschen.

Weniger gut: Alte, neutralisierte oder inkludierende Formen

Hier steckt häufig binäre Sprache drin, die auch binäre Denkmuster aktiviert. Ich empfinde sie nur als Notlösung, um Diskussionen zu vermeiden.

  • Name statt Pronomen[sic!]. „Das ist Jaddy. Jaddy ist nett. Das ist Jaddys Handy, es gehört Jaddy“
  • „Substantivierte Partizipien“: Lehrende, Studierende. Ja, mit Ärztys geht das nicht.
  • Gender•gap mit * _ : • wie in Lehrer:in, Ärzt•innen, Schüler*in. Wird gesprochen wie bei Spiegel•ei und The•ater. Die meisten Vorleseprogramme kommen mit dem Doppelpunkt anscheinend am besten zurecht und lesen ihn korrekt als kurze Pause.

Quellen zu anderen Formen

Siehe auch Sprachleitfäden und -Ressourcen

Wird beizeiten erweitert, verändert, modernisiert 🙂